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§ 7 WeißzuckerBhV — Inkrafttreten

Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.