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# § 24a WehrPflG — Änderungsdienst

Wehrpflichtgesetz  
Historische Fassung: Stand 16.08.2019 bis 01.01.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Für Zwecke der Musterungsvorbereitung und der Wehrüberwachung teilt die Meldebehörde dem zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr die Änderung folgender gespeicherter Daten aller männlichen Deutschen ab dem Alter von 17 Jahren bis zum Ablauf des Jahres, in dem sie das 32. Lebensjahr vollendet haben, mit:

- 1. Familiennamen,

- 2. frühere Namen,

- 3. Vornamen,

- 4. Doktorgrad,

- 5. Tag und Ort der Geburt,

- 6. Staatsangehörigkeiten,

- 7. gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte frühere Anschrift im Inland,

- 8. Tag des Ein- und Auszugs,

- 9. Familienstand,

- 10. Sterbetag und -ort.

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Zitiervorschlag: § 24a WehrPflG

Datenquelle: Bundesamt für Justiz (Archivstand), abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/WehrPflG/24a?asof=2023-05-25

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