§ 14 WehrPflG — Wehrersatzbehörden

Wehrpflichtgesetz

Stand: 01.01.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Aufgaben des Wehrersatzwesens werden in bundeseigener Verwaltung durchgeführt und folgenden, dem Bundesministerium der Verteidigung unterstehenden Behörden der Bundeswehrverwaltung übertragen:

1.
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr – Bundesoberbehörde –,
2.
Karrierecenter der Bundeswehr – Bundesunterbehörden –.