nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 3 WbFöVO (Sachsen) — Grundversorgung mit Bildungsangeboten

Weiterbildungsförderungsverordnung  
Landesrecht Sachsen  
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Die Grundversorgung im Sinne von § 6 Absatz 3 des Weiterbildungsgesetzes umfasst Bildungsangebote, die die Entfaltung der Persönlichkeit fördern, die Fähigkeit zur Mitgestaltung des demokratischen Gemeinwesens stärken und die allgemeinen Anforderungen der Arbeitswelt bewältigen helfen.

(2) Die Grundversorgung wird durch ein Pflichtangebot der Volkshochschulen und Angebote anderer anerkannter Bildungsinstitutionen gewährleistet.

---

Zitiervorschlag: § 3 WbFöVO (Sachsen)

Quelle: revosax, abgerufen 26.08.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Sächsische Gesetz- und Verordnungsblatt (Sächsische Staatskanzlei: https://www.sk.sachsen.de)

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/WbF%C3%B6VO/3

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: sk.sachsen.de
