nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 12 WasserMeistPrV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wassermeister/Geprüfte Wassermeisterin

Historische Fassung: Stand 10.01.2020 bis 13.03.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. März 2005 in Kraft.