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# Inhaltsübersicht WasUTechAusbV

Wasserversorgungsumwelttechnologen-Ausbildungsverordnung  
Stand: 01.08.2024 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Abschnitt 1Gegenstand, Dauer und Gliederung der Berufsausbildung

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§ 1	Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2	Dauer der Berufsausbildung
§ 3	Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§ 4	Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§ 5	Ausbildungsplan
```

Abschnitt 2Abschlussprüfung

```
§ 6	Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§ 7	Inhalt des Teiles 1
§ 8	Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 9	Inhalt des Teiles 2
§ 10	Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 11	Prüfungsbereich „Beurteilen und Beheben einer elektrotechnischen Betriebsstörung“
§ 12	Prüfungsbereich „Gewinnen, Aufbereiten und Speichern von Wasser“
§ 13	Prüfungsbereich „Sicherstellen der Verteilung von Trinkwasser“
§ 14	Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 15	Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 16	Mündliche Ergänzungsprüfung
```

Abschnitt 3Weitere Berufsausbildungen

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§ 17	Befreiung von Teil 1 der Abschlussprüfung und Anrechnung von Ausbildungszeiten
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Abschnitt 4Schlussvorschrift

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§ 18	Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse
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```
Anlage	Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Umwelttechnologen für Wasserversorgung und zur Umwelttechnologin für Wasserversorgung
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Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht WasUTechAusbV

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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