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§ 3 WaldorfPVO (Sachsen) — Ort und Termin der Prüfung

Prüfungsverordnung Waldorfschulen

Landesrecht Sachsen

Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Prüfung wird an den Waldorfschulen abgehalten. Sie findet jeweils zeitgleich statt mit den Prüfungen für Schulfremde zum Erwerb des entsprechenden Abschlusses an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft.