nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 1 WahlDG (Brandenburg) — Wahlzeitpunkt

Wahldurchführungsgesetz 1993

Landesrecht Brandenburg

Stand: 01.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Wahlen zu den Gemeindevertretungen, Stadtverordnetenversammlungen und

Kreistagen sowie die unmittelbare Wahl der Bürgermeister und

Oberbürgermeister finden am 5. Dezember 1993 statt.