Stand: 22.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diese Fassung haben wir zuerst am 01.09.2020 gesehen; das ist ein Beobachtungsdatum, kein amtliches Inkrafttretensdatum.
Ein Übermittlungsersuchen an die Registerbehörde ist schriftlich oder elektronisch zu stellen.