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§ 5 WaStrSchlBetrZV 2009 — Inkrafttreten

Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.