nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 3 WaStrSchlBetrZV 2009 — Abweichungen von Schleusenbetriebszeiten

Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Von den im Anhang festgesetzten Schleusenbetriebszeiten kann aus verkehrlichen und betrieblichen Gründen vorübergehend abgewichen werden. Diese Änderungen werden bekannt gegeben.