nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 WaStrÜbgVtrGNtrag 2

Zweiter Nachtrag zu dem Gesetz über den Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Anhang zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen)

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes wird vom Reichsverkehrsminister nach Benehmen mit den Regierungen von Preußen und Hamburg festgesetzt.