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Anlage WZG§4VNMBek — Prüf- und Gewährzeichen der Sozialistischen Republik Vietnam

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

(Inhalt: Nicht darstellbare Muster,
Fundstelle: BGBl. I 1985, 1265)