Anlage WZG§4VNMBek — Prüf- und Gewährzeichen der Sozialistischen Republik Vietnam
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.
(Inhalt: Nicht darstellbare Muster, Fundstelle: BGBl. I 1985, 1265)