Anlage 4 WZG§4UmwSchBek — Kennzeichen der Umwelt-Konferenz der Vereinten Nationen (UNEP) und Abkürzungen
Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Stand: 23.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.