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Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Diese Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die Bekanntmachung vom 25. Juni 1993 (BGBl. I S. 1155).