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Anlage WZG§4IFADBek

Bekanntmachung zu § 4 des Warenzeichengesetzes

Stand: 27.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen). Diesen Text führen wir unverändert seit mindestens 10.06.2019, dem Beginn unseres Archivs.

(Inhalt: Nicht darstellbare Bezeichnungen und Kennzeichen,
Fundstelle: BGBl. I 1980, 1153,
bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)