Alle auf Mark der Deutschen Demokratischen Republik lautenden Verbindlichkeiten werden ab Inkrafttreten dieser Bestimmung gemäß Artikel 11 dieser Anlage bis zum Ablauf des 7. Juli 1990 gestundet.
nu:legal · recht.nulegal.eu
Alle auf Mark der Deutschen Demokratischen Republik lautenden Verbindlichkeiten werden ab Inkrafttreten dieser Bestimmung gemäß Artikel 11 dieser Anlage bis zum Ablauf des 7. Juli 1990 gestundet.