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Art 11 WWSUVtrAnl I — Schlußbestimmungen

Bestimmungen über die Währungsunion und über die Währungsumstellung (Anlage I zu dem Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik)

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Bestimmungen zur Einführung der Währung der Deutschen Mark und zur Währungsumstellung in der Deutschen Demokratischen Republik treten am 1. Juli 1990 in Kraft.