Die Bestimmungen zur Einführung der Währung der Deutschen Mark und zur Währungsumstellung in der Deutschen Demokratischen Republik treten am 1. Juli 1990 in Kraft.
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Die Bestimmungen zur Einführung der Währung der Deutschen Mark und zur Währungsumstellung in der Deutschen Demokratischen Republik treten am 1. Juli 1990 in Kraft.