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Art 1 WVögelAbkG

Gesetz zu dem Abkommen vom 16. Juni 1995 zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem in Den Haag am 15. August 1996 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Abkommen zur Erhaltung der afrikanisch-eurasischen wandernden Wasservögel vom 16. Juni 1995 wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.