Diese Verordnung ist auf öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen anzuwenden, die neu errichtet oder erneuert werden. Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung bleiben unberührt.
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Diese Verordnung ist auf öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen anzuwenden, die neu errichtet oder erneuert werden. Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung bleiben unberührt.