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§ 1 WTV — Anwendungsbereich

Wasserstofftankstellenverordnung

Historische Fassung: Stand 10.12.2019 bis 06.06.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung ist auf öffentlich zugängliche Wasserstofftankstellen anzuwenden, die neu errichtet oder erneuert werden. Die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung bleiben unberührt.