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§ 1 WTOVorRV

Verordnung über die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Weltorganisation für Tourismus

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Gewährung von Vorrechten und Befreiungen an die Weltorganisation für Tourismus gilt deren Satzung vom 27. September 1970. Die Satzung wird nachstehend veröffentlicht.