In Hospizen muss mindestens eine Pflegefachkraft eine Fortbildung im Bereich Palliativpflege abgeschlossen haben.
Abschnitt 3
Mitwirkung und Mitbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer
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In Hospizen muss mindestens eine Pflegefachkraft eine Fortbildung im Bereich Palliativpflege abgeschlossen haben.
Abschnitt 3
Mitwirkung und Mitbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer