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Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung
Landesrecht Nordrhein-Westfalen
Stand: 26.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Die Anforderungen an die Wohnqualität richten sich nach §§ 6 bis 8.
Abschnitt 2
Personelle Anforderungen