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§ 9 WStHAusbV — Prüfungsbereiche

Werksteinherstellerausbildungsverordnung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Versetzen von Werksteinen und
2.
Instandsetzen von Werksteinen.