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§ 3 WSVSeeKostV 2004 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Kostenverordnung für Amtshandlungen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes auf dem Gebiet der Seeschifffahrt

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.10.2021. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2004 in Kraft.