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§ 26 WSO (Bayern) — Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs

Wirtschaftsschulordnung

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Verlassen Schülerinnen und Schüler während des Schuljahres die Schule oder werden sie entlassen, erhalten sie auf Antrag für das laufende Schuljahr eine Bescheinigung über die Dauer des Schulbesuchs und die bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens erzielten Leistungen. Wenn sie innerhalb der letzten zwei Monate vor Schuljahresende ausscheiden, erhalten sie außerdem eine Bemerkung über die Aussicht auf das Erreichen des Ziels der Jahrgangsstufe.