§ 4 WSEVergV — Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Wehrsoldempfängervergütungsverordnung

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 02.01.2020. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2012 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über den erhöhten Wehrsold für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung vom 2. Juni 1989 (BGBl. I S. 1076), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 31. Juli 2010 (BGBl. I S. 1052) geändert worden ist, außer Kraft.