nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 12 WRegV — Datenschutz

Wettbewerbsregisterverordnung

Stand: 24.04.2021 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Bei Datenübermittlungen an oder durch die Registerbehörde müssen die Daten vor einem unbefugten Zugriff Dritter geschützt sein.