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Art 2 WPostVtr1989G

Gesetz zu den Verträgen vom 14. Dezember 1989 des Weltpostvereins

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Der Bundesminister für Post und Telekommunikation wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Vollzugsordnungen vom 15. Dezember 1989 zu den in Artikel 1 unter Nummer 3 bis 7 genannten Verträgen sowie Änderungen, die der Vollzugsrat des Weltpostvereins vor Zusammentreten des nächsten Weltpostkongresses zu diesen Vollzugsordnungen beschließt, in Kraft zu setzen.