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§ 1 WPapBerBeendV — Ende der Aufbewahrung

Verordnung über den Zeitpunkt der Beendigung der Aufbewahrungsfrist für Unterlagen über die Wertpapierbereinigung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Anmeldestellen, Prüfstellen und Wertpapiersammelbanken haben ihre Unterlagen über die Wertpapierbereinigung bis zum 31. Dezember 2005 aufzubewahren.