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# Inhaltsübersicht WOS 2002

Wahlordnung Seeschifffahrt  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

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Erster Teil	Wahl der Bordvertretung	§§ 1-31
Erster Abschnitt	Allgemeine Vorschriften	§§ 1-18
Zweiter Abschnitt	Besondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Mitglieder der Bordvertretung	§§ 19 - 26
Erster Unterabschnitt	Wahlvorschläge	§§ 19, 20
Zweiter Unterabschnitt	Wahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (Verhältniswahl)	§§ 21 - 23
Dritter Unterabschnitt	Wahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (Mehrheitswahl)	§§ 24 - 26
Dritter Abschnitt	Besondere Vorschriften für die Wahl nur eines Mitglieds der Bordvertretung (Mehrheitswahl)	§§ 27 - 30
Vierter Abschnitt	Verkürztes Wahlverfahren gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes	§ 31
Zweiter Teil	Wahl des Seebetriebsrats	§§ 32 - 58
Erster Abschnitt	Allgemeine Vorschriften	§§ 32 - 56
Zweiter Abschnitt	Besondere Vorschriften	§§ 57, 58
Dritter Teil	Übergangs- und Schlussvorschriften	§§ 59, 60
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Zitiervorschlag: Inhaltsübersicht WOS 2002

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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