nu:legal · recht.nulegal.eu

# § 41 WOS 2002 — Zustimmungserklärung der Bewerberinnen und Bewerber

Wahlordnung Seeschifffahrt  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

(1) Zu jedem Wahlvorschlag muss vor Ablauf der für die Einreichung von Wahlvorschlägen festgesetzten Frist eine mit Datum versehene schriftliche Erklärung jeder Bewerberin und jedes Bewerbers vorliegen, in der diese oder dieser

- 1. der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt,

- 2. im Fall des § 116 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a des Gesetzes angibt, ob sie oder er bereits ein Jahr Besatzungsmitglied eines Schiffes gewesen ist, das nach dem Flaggenrechtsgesetz die Bundesflagge führt, oder, wenn dies nicht der Fall ist, wie lange sie oder er als Besatzungsmitglied einem solchen Schiff angehört.

(2) Werden mehrere Erklärungen einer Bewerberin oder eines Bewerbers nach Absatz 1 eingereicht, so gilt nur die Erklärung mit dem jüngsten Datum.

---

Zitiervorschlag: § 41 WOS 2002

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/WOS%202002/41

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
