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§ 24 WODrittelbG — Mitteilung des Unternehmens

Wahlordnung zum Drittelbeteiligungsgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in § 1 bezeichnete Mitteilung erfolgt gegenüber den Betriebsräten.