§ 51a WO-LPersVG (Brandenburg) — Übergangsvorschrift

Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für Wahlen, zu deren Durchführung der Wahlvorstand spätestens vor dem 27. August 2024 bestellt worden ist, finden die bis zum 26. August 2024 geltenden Vorschriften Anwendung. § 2a bleibt unberührt.