§ 37 WO-LPersVG (Brandenburg) — Gleichzeitige Wahl

Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Wahl der Stufenvertretung soll gleichzeitig mit der Wahl der Personalräte stattfinden.