Die Wahlunterlagen ( Protokolle , Bekanntmachungen, Stimmzettel, Freiumschläge für die Briefwahl usw.) werden vom Personalrat bis zum Abschluß der nächsten Personalratswahl aufbewahrt; sie sollen dann vernichtet werden.
Die Wahlunterlagen ( Protokolle , Bekanntmachungen, Stimmzettel, Freiumschläge für die Briefwahl usw.) werden vom Personalrat bis zum Abschluß der nächsten Personalratswahl aufbewahrt; sie sollen dann vernichtet werden.