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§ 4 WM2026LärmSchV — Außerkrafttreten

Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026

Historische Fassung: Stand 20.05.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Juli 2026 außer Kraft.