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§ 3 WM2026LärmSchV — Landesvorschriften

Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Fußball-Weltmeisterschaft der Männer 2026

Historische Fassung: Stand 20.05.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Abweichende Vorschriften der Länder gehen den vorstehenden Regelungen vor.