nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 2 WIRTSCHAFTSPRUEFOBEBB_G_1996 (Brandenburg)

Gesetz zu dem Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung in den Ländern Berlin und Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Historische Fassung: Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 7 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekanntzumachen.

Potsdam, den 7. Juni 1996

Der Präsident

des Landtages Brandenburg

Dr. Herbert Knoblich

zum Abkommen

nach oben