§ 1 WIRTSCHAFTSPRUEFOBEBB_G_1996 (Brandenburg)

Gesetz zu dem Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung in den Ländern Berlin und Brandenburg

Landesrecht Brandenburg

Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dem am 18. März 1996 unterzeichneten Abkommen über die Durchführung der Wirtschaftsprüferordnung in den Ländern Berlin und Brandenburg wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.