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§ 1 WGÜbfG — Aufhebung des Rechts der Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen

Gesetz zur Überführung der Wohnungsgemeinnützigkeit in den allgemeinen Wohnungsmarkt

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Es werden aufgehoben:
1.
2.

3.
die Verordnung zur Durchführung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes im Saarland vom 17. Februar 1970 (Amtsblatt des Saarlandes S. 126).