Für die Förderung im Haushaltsjahr 2019 gelten § 6 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 7, § 7 Absatz 3 sowie § 8 Absatz 9 nicht.
Einzelnorm
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Für die Förderung im Haushaltsjahr 2019 gelten § 6 Absatz 4 Satz 1 und Absatz 7, § 7 Absatz 3 sowie § 8 Absatz 9 nicht.
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