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Eingangsformel WBOZustAnO 2013

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Nach § 23 Absatz 4 Satz 1 der Wehrbeschwerdeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Januar 2009 (BGBl. I S. 81) ordne ich an: