nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 2 WBOZustAnO 2013 — Besondere Zuständigkeiten

Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten zur Entscheidung über Beschwerden nach der Wehrbeschwerdeordnung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Meine Entscheidungsbefugnis übertrage ich

- 1. dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr für Beschwerden gegen Maßnahmen anderer Stellen der Bundeswehr in Angelegenheiten der Besoldung,

- 2. dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr für Beschwerden gegen Maßnahmen anderer Stellen der Bundeswehr in Angelegenheiten des Mietzuschusses nach § 54 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie der Nebengebührnisse (Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskosten).

Soweit ich aufgrund der Auflösung einer Ausgangsbehörde oder einer für die Beschwerde zuständigen Stelle zuständig bin, übertrage ich unbeschadet des Satzes 1 die Entscheidungsbefugnis für Beschwerden gegen Maßnahmen

- 1. einer Bundeswehrfachschule, Bundeswehrverwaltungsschule oder der Bundesakademie für Wehrverwaltung und Wehrtechnik auf das Bildungszentrum der Bundeswehr,

- 2. eines Zentrums für Nachwuchsgewinnung auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr,

- 3. einer sonstigen Dienststelle der früheren Territorialen Wehrverwaltung in Angelegenheiten der Dienstzeit- und Beschädigtenversorgung sowie der Beihilfe auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr und im Übrigen auf das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr,

- 4. einer Dienststelle des früheren Rüstungsbereichs auf das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr.

---

Zitiervorschlag: Art 2 WBOZustAnO 2013

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/WBOZustAnO%202013/2

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
