(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Anordnung über die Weiterbildung der medizinischen Fachschulkader vom 8. Februar 1981 (GBl. I Nr. 8 S. 92), soweit sie nach Artikel 9 Abs. 1 des Einigungsvertrages als Landesrecht weitergilt, außer Kraft.
Potsdam, den 18. März 1994
Der Präsident des Landtages Brandenburg
Dr. Herbert Knoblich