nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 14 WBGesG (Brandenburg) — Übergangsvorschriften

Gesetz über die Weiterbildung und Fortbildung in den Fachberufen des Gesundheitswesens

Landesrecht Brandenburg

Stand: 30.07.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Auf Weiterbildungen, die nach dem 3. Oktober 1990 und vor dem Inkrafttreten der jeweiligen Rechtsverordnung nach § 9 begonnen oder abgeschlossen worden sind, findet § 4 Abs. 1 entsprechend Anwendung, wenn die Weiterbildung gleichwertig mit den Anforderungen der jeweiligen Rechtsverordnung ist.