Vor dem Beginn der öffentlichen Auslegung werden die
Anhörungsberechtigten schriftlich über den wesentlichen Inhalt der
Anhörung unterrichtet. Gleichzeitig wird ihnen ein Muster des Stimmzettels
übersandt.
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Vor dem Beginn der öffentlichen Auslegung werden die
Anhörungsberechtigten schriftlich über den wesentlichen Inhalt der
Anhörung unterrichtet. Gleichzeitig wird ihnen ein Muster des Stimmzettels
übersandt.