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§ 7 WAnhV (Brandenburg) — Übersendung von Unterlagen

Wiederansiedlungsanhörungsverordnung Horno

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Vor dem Beginn der öffentlichen Auslegung werden die

Anhörungsberechtigten schriftlich über den wesentlichen Inhalt der

Anhörung unterrichtet. Gleichzeitig wird ihnen ein Muster des Stimmzettels

übersandt.