§ 4 WAnhV (Brandenburg) — Anhörungsgegenstand

Wiederansiedlungsanhörungsverordnung Horno

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Anhörungsberechtigten sind zur Wiederansiedlung auf

dem Gebiet der Gemeinde Jänschwalde oder dem Gebiet der Gemeinde Turnow

oder dem Gebiet der Städte Peitz oder Forst (Lausitz)

(Wiederansiedlungsstandorte) anzuhören.