Die Anhörungsberechtigten sind zur Wiederansiedlung auf
dem Gebiet der Gemeinde Jänschwalde oder dem Gebiet der Gemeinde Turnow
oder dem Gebiet der Städte Peitz oder Forst (Lausitz)
(Wiederansiedlungsstandorte) anzuhören.
Die Anhörungsberechtigten sind zur Wiederansiedlung auf
dem Gebiet der Gemeinde Jänschwalde oder dem Gebiet der Gemeinde Turnow
oder dem Gebiet der Städte Peitz oder Forst (Lausitz)
(Wiederansiedlungsstandorte) anzuhören.