Die Anhörungsberechtigten sind zur Wiederansiedlung auf
dem Gebiet der Gemeinde Jänschwalde oder dem Gebiet der Gemeinde Turnow
oder dem Gebiet der Städte Peitz oder Forst (Lausitz)
(Wiederansiedlungsstandorte) anzuhören.
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Die Anhörungsberechtigten sind zur Wiederansiedlung auf
dem Gebiet der Gemeinde Jänschwalde oder dem Gebiet der Gemeinde Turnow
oder dem Gebiet der Städte Peitz oder Forst (Lausitz)
(Wiederansiedlungsstandorte) anzuhören.