Art 3 WAStAÜStVtr — Dienstort

Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die in Artikel 2 genannten Beschäftigten werden am Dienstort Berlin übernommen.