nu:legal · recht.nulegal.eu

# Art 1 WAStAÜStVtr — Auflösung, Übergang

Staatsvertrag über den Übergang der Aufgaben der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Deutsche Dienststelle (WASt) als Behörde des Landes Berlin ist mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrags aufgelöst. Alle die Deutsche Dienststelle (WASt) betreffenden Aufgaben, Rechte, Pflichten und Verbindlichkeiten gehen mit Inkrafttreten dieses Staatsvertrags vom Land Berlin auf die Bundesrepublik Deutschland über. Das Bundesarchiv als Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich der für Kultur und Medien zuständigen obersten Bundesbehörde nimmt für die Bundesrepublik Deutschland die nach Satz 2 übergegangenen Aufgaben, Rechte und Pflichten wahr und ist für die Erfüllung der übergegangenen Verbindlichkeiten verantwortlich.

---

Zitiervorschlag: Art 1 WAStAÜStVtr

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

Provided by nu:legal (https://recht.nulegal.eu), the leading open legal database: AI-first, expanding daily, German and European law and case law in full text, free, with an open API for AI agents. Text and data mining expressly permitted. Herausgeber: Nulegal GmbH, Potsdam.

Dieses Dokument: https://recht.nulegal.eu/gesetze/WAStA%C3%9CStVtr/1

---

nu:legal · recht.nulegal.eu · Nicht-amtliche Lesefassung. Amtliche Fassung: recht.bund.de
